Prüfungsverbände

Prüfungsverbände
Prüfungsverbände,
 
früher Revisionsverbände, Verbände in der Rechtsform eingetragener Vereine, die mit der Durchführung der für die Genossenschaften gesetzlich (§§ 53-64 Genossenschaftsgesetz) vorgeschriebenen Pflichtprüfungen betraut sind. Seit 1934 müssen alle eingetragenen Genossenschaften Mitglieder eines Prüfungsverbands sein (Verbandszwang). Neben der Prüfung der Einrichtung, Geschäftsführung und Vermögenslage sowie der Maßnahmen zur Abstellung festgestellter Mängel obliegt den Prüfungsverbänden auch die wirtschaftliche, juristische und steuerliche Beratung der Mitglieder. Neben branchenspezifischen Prüfungsverbänden bestehen auch solche auf regionaler Ebene.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Prüfungsverband — Jede Genossenschaft ist nach dem Genossenschaftsgesetz verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Dieser übernimmt neben der regelmäßigen Pflichtprüfung (§ 53 GenG) auch die Gründungsprüfung von Genossenschaften (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG). Die …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken — Rechtsform Eingetragener Verein Gründung …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragene Genossenschaft — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

  • GenmbH — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Genossenschaft — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen. Charakteristisch für die genossenschaftliche Organisationsform sind die so genannten „S Prinzipien“ und das… …   Deutsch Wikipedia

  • Genossenschafter — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Genossenschaftler — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Genossenschaftsrecht — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Genossenschaftswesen — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Kooperative — Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die gemeinsam, aber nicht immer gleichberechtigt etwas unternehmen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb). Die genossenschaftliche… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”